AGB für private Verkäufer
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Meissener Porzellan über MEISSEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für private Anbieter, die MEISSEN mit dem Verkauf von Meissener Porzellan über den MEISSEN Online-Shop beauftragen. MEISSEN verkauft den Artikel im eigenen Namen, aber für Rechnung des Verkäufers. Rechtlich handelt es sich um ein Kommissionsgeschäft. Der private Anbieter wird nachfolgend als „Verkäufer“ bezeichnet und ist rechtlich Kommittent.
§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) MEISSEN bietet privaten Verkäufern die Möglichkeit, Meissener Porzellan über den MEISSEN Online-Shop verkaufen zu lassen. Der Verkauf erfolgt durch MEISSEN im eigenen Namen, jedoch für Rechnung des Verkäufers.
(2) Als Ware kommen ausschließlich Artikel aus Meissener Porzellan in Betracht, die nach Einschätzung von MEISSEN für den Weiterverkauf geeignet sind.
(3) Die erste Einschätzung erfolgt auf Grundlage der vom Verkäufer übermittelten Angaben und Bilder. Die Aufnahme eines Artikels in den Verkauf steht unter dem Vorbehalt der körperlichen Prüfung des Artikels nach Eingang bei MEISSEN.
§ 2 Kontaktaufnahme und Zustandekommen des Vertrages
(1) Möchte der Verkäufer Porzellanartikel über MEISSEN verkaufen lassen, übermittelt er MEISSEN über das auf der Website bereitgestellte Verkaufsformular die erforderlichen Angaben und Bilder zu dem jeweiligen Artikel.
(2) Auf Grundlage dieser Angaben und Bilder nimmt MEISSEN eine erste digitale Vorprüfung vor. Kommt der Artikel nach dieser Vorprüfung grundsätzlich für den Verkauf über MEISSEN in Betracht, erhält der Verkäufer per E-Mail ein erstes Angebot. Ein darin genannter Auszahlungswert ist unverbindlich und steht unter dem Vorbehalt der körperlichen Prüfung des Artikels nach Eingang bei MEISSEN.
(3) Nimmt der Verkäufer dieses erste Angebot an und akzeptiert er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kommt zwischen MEISSEN und dem Verkäufer ein Kommissionsvertrag zustande.
(4) Der Verkäufer bleibt bis zum Verkauf an einen Dritten Eigentümer des Artikels.
(5) MEISSEN ist berechtigt, nach Eingang und körperlicher Prüfung des Artikels die Aufnahme in den Verkauf abzulehnen oder dem Verkäufer einen abweichenden verbindlichen Auszahlungswert mitzuteilen. Dies gilt insbesondere, wenn der Artikel nicht echt ist, nicht den übermittelten Angaben entspricht, Beschädigungen oder sonstige wertrelevante Abweichungen aufweist, rechtliche oder tatsächliche Gründe gegen den Weiterverkauf sprechen oder der Artikel aus Sicht von MEISSEN nicht für den Verkauf über MEISSEN geeignet ist. Ein Anspruch des Verkäufers auf Aufnahme des Artikels in den Verkauf besteht erst nach Bestätigung des verbindlichen Auszahlungswerts durch MEISSEN und den Verkäufer.
(6) Lehnt MEISSEN die Aufnahme des Artikels in den Verkauf ab oder nimmt der Verkäufer den nach der körperlichen Prüfung mitgeteilten verbindlichen Auszahlungswert nicht an, endet der Kommissionsvertrag hinsichtlich dieses Artikels. MEISSEN sendet den Artikel nach Maßgabe dieser Bedingungen an den Verkäufer zurück.
§ 3 Versand des Artikels an MEISSEN
(1) Nach Annahme des ersten Angebots übersendet der Verkäufer den Artikel auf eigene Kosten an MEISSEN.
(2) Der Verkäufer hat den Artikel sorgfältig, bruchsicher und transportgeeignet zu verpacken. Hinweise zur Verpackung stellt MEISSEN dem Verkäufer gesondert zur Verfügung. MEISSEN übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die auf eine unzureichende Verpackung oder auf den Transport zu MEISSEN zurückzuführen sind.
(3) Der Versand an MEISSEN erfolgt auf Risiko des Verkäufers. MEISSEN haftet für den Artikel erst ab Übergabe an MEISSEN und nur nach Maßgabe dieser Bedingungen.
(4) Der Verkäufer hat der Sendung die von MEISSEN angeforderten Unterlagen beizufügen, insbesondere Angaben zu den eingesendeten Artikeln, seine Kontaktdaten und seine Bankverbindung, soweit diese für die weitere Bearbeitung erforderlich sind.
§ 4 Vertragsdauer und Beendigung
(1) Der Kommissionsvertrag wird für die Dauer von neun Monaten ab Annahme des ersten Angebots geschlossen, sofern er nicht nach diesen Bedingungen vorher endet.
(2) MEISSEN ist berechtigt, die Aufnahme des Artikels in den Verkauf nach körperlicher Prüfung nach Maßgabe von § 2 Abs. 5 und § 5 abzulehnen. In diesem Fall endet der Kommissionsvertrag hinsichtlich des betroffenen Artikels.
(3) Der Verkäufer kann den Kommissionsvertrag jederzeit in Textform, insbesondere per E-Mail an sell@meissen.com, beenden, solange noch kein Kaufvertrag über den Artikel mit einem Käufer zustande gekommen ist.
(4) MEISSEN kann den Kommissionsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform beenden.
(5) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für MEISSEN insbesondere vor, wenn sich herausstellt, dass der Artikel nicht originales Meissener Porzellan ist, nicht im Eigentum des Verkäufers steht, Rechte Dritter entgegenstehen, der Verkäufer unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat oder sonstige rechtliche oder tatsächliche Gründe gegen den Verkauf sprechen.
(6) Nach Beendigung des Vertrages sendet MEISSEN den noch vorhandenen Artikel an die vom Verkäufer angegebene Adresse zurück. Die Kosten der Rücksendung trägt MEISSEN, soweit die Beendigung nicht auf unrichtigen Angaben des Verkäufers, fehlender Echtheit, entgegenstehenden Rechten Dritter oder einem sonstigen vom Verkäufer zu vertretenden Grund beruht.
§ 5 Prüfung, verbindlicher Auszahlungswert und Verwahrung
(1) Nach Eingang des Artikels prüft MEISSEN den Artikel innerhalb einer angemessenen Frist, in der Regel innerhalb von 14 Tagen, insbesondere auf Echtheit, Zustand, Vollständigkeit, Marktgängigkeit und Eignung für den Verkauf über MEISSEN.
(2) Der Verkäufer erklärt sich mit der Prüfung des Artikels durch MEISSEN einverstanden. Die Prüfung kann insbesondere eine Sichtprüfung, eine Prüfung von Marken und Kennzeichnungen sowie eine Bewertung des Erhaltungszustands umfassen.
(3) Nach Abschluss der Prüfung entscheidet MEISSEN, ob der Artikel in den Verkauf aufgenommen wird. MEISSEN kann die Aufnahme insbesondere aus den in § 2 Abs. 5 genannten Gründen ablehnen.
(4) Wird der Artikel in den Verkauf aufgenommen, teilt MEISSEN dem Verkäufer den verbindlichen Auszahlungswert mit. Der Artikel wird erst nach Bestätigung dieses Auszahlungswerts durch den Verkäufer in den Verkauf aufgenommen.
(5) Lehnt MEISSEN die Aufnahme des Artikels in den Verkauf ab oder bestätigt der Verkäufer den verbindlichen Auszahlungswert nicht, sendet MEISSEN den Artikel nach Maßgabe dieser Bedingungen an den Verkäufer zurück.
(6) Während der Vertragsdauer verwahrt MEISSEN den Artikel getrennt von eigener Ware.
§ 6 Auszahlungswert und Vergütung von MEISSEN
(1) Der dem Verkäufer nach der körperlichen Prüfung mitgeteilte und von ihm bestätigte Auszahlungswert ist der Betrag, den der Verkäufer nach erfolgreichem Verkauf des Artikels und nach Ablauf der Widerrufsfrist des Käufers erhält.
(2) MEISSEN ist berechtigt, den Verkaufspreis, zu dem der Artikel im MEISSEN Online-Shop angeboten wird, nach eigenem Ermessen festzulegen und während der Vertragsdauer anzupassen. Der Verkaufspreis im MEISSEN Online-Shop kann von dem Auszahlungswert abweichen.
(3) Die Differenz zwischen dem im MEISSEN Online-Shop erzielten Verkaufspreis und dem Auszahlungswert verbleibt bei MEISSEN. Sie stellt die Vergütung von MEISSEN für die Prüfung, Präsentation, Lagerung, Verkaufsabwicklung, Zahlungsabwicklung, Versandabwicklung und Kundenbetreuung dar.
(4) Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Verkaufspreis oder darauf, dass der Artikel innerhalb der Vertragsdauer verkauft wird.
§ 7 Verkauf, Ausführungsanzeige und Auszahlung
(1) MEISSEN bietet den Artikel nach Bestätigung des verbindlichen Auszahlungswerts durch den Verkäufer im MEISSEN Online-Shop zum Verkauf an. MEISSEN entscheidet über die konkrete Darstellung, Beschreibung, Kategorisierung und Platzierung des Artikels im Online-Shop.
(2) MEISSEN verkauft den Artikel im eigenen Namen an den Käufer. Eine Pflicht zur Nennung des Käufers gegenüber dem Verkäufer besteht nicht.
(3) Im Falle des Verkaufs informiert MEISSEN den Verkäufer über die erfolgreiche Ausführung des Verkaufs. Die Ausführungsanzeige erfolgt erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist des Käufers, sofern der Käufer den Kaufvertrag nicht widerrufen hat.
(4) MEISSEN zahlt den bestätigten Auszahlungswert innerhalb von 14 Tagen nach Ausführungsanzeige an den Verkäufer aus.
(5) Die Auszahlung erfolgt auf das vom Verkäufer mitgeteilte Bankkonto. Der Verkäufer ist verpflichtet, MEISSEN vollständige und zutreffende Zahlungsdaten mitzuteilen.
§ 8 Pflichten des Verkäufers
(1) Der Verkäufer versichert, privater Anbieter und Eigentümer des Artikels zu sein. Er versichert ferner, über den Artikel frei verfügen zu können und dass an dem Artikel keine Rechte Dritter bestehen.
(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, MEISSEN alle für die Prüfung und den Verkauf des Artikels erforderlichen Informationen vollständig und zutreffend mitzuteilen und MEISSEN unverzüglich zu informieren, wenn sich nachträglich herausstellt, dass Angaben unrichtig oder unvollständig waren oder sonstige Umstände bekannt werden, die für die Prüfung oder den Verkauf des Artikels erheblich sein können. Dies gilt insbesondere für Angaben zu Echtheit, Herkunft, Zustand, Beschädigungen, Reparaturen, Restaurierungen, Ergänzungen, fehlenden Teilen, Personalisierungen und sonstigen wertrelevanten Umständen.
(3) Der Verkäufer stellt MEISSEN von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Artikel nicht im Eigentum des Verkäufers steht, mit Rechten Dritter belastet ist oder Angaben des Verkäufers unrichtig oder unvollständig waren. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Entstehen MEISSEN Kosten oder Schäden, weil Angaben des Verkäufers unrichtig oder unvollständig waren oder weil der Artikel nicht die vom Verkäufer mitgeteilte Beschaffenheit aufweist, ist der Verkäufer verpflichtet, MEISSEN diese Kosten und Schäden zu ersetzen; dies gilt insbesondere für Kosten einer Rückabwicklung gegenüber dem Käufer.
(4) Der Verkäufer ist damit einverstanden, dass MEISSEN den Artikel im Online-Shop mit vorhandenen Musterbildern, eigenen Fotografien oder sonstigem Bildmaterial darstellen kann. Sofern Musterbilder verwendet werden, weist MEISSEN in geeigneter Weise darauf hin, dass es sich um eine beispielhafte Darstellung desselben oder eines vergleichbaren Artikels handelt und individuelle Merkmale des konkreten Artikels abweichen können.
§ 9 Haftung
(1) MEISSEN haftet für Schäden an oder den Verlust von Artikeln, die sich im Herrschaftsbereich von MEISSEN befinden, nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) MEISSEN haftet nicht für Schäden, die auf eine unzureichende Verpackung, den Transport zu MEISSEN oder unrichtige oder unvollständige Angaben des Verkäufers zurückzuführen sind.
(3) Im Falle einer von MEISSEN zu vertretenden Beschädigung oder eines von MEISSEN zu vertretenden Verlusts ist die Ersatzleistung auf den nach der körperlichen Prüfung bestätigten Auszahlungswert begrenzt. Wurde noch kein verbindlicher Auszahlungswert bestätigt, ist grundsätzlich der auf Grundlage der ersten digitalen Vorprüfung mitgeteilte unverbindliche Auszahlungswert maßgeblich. Beide Parteien können nachweisen, dass der tatsächliche Wert des Artikels im Zeitpunkt des Schadens höher oder niedriger war.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von MEISSEN auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verkäufer regelmäßig vertrauen darf.
§ 10 Widerrufsbelehrung
(1) Der Verkäufer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, kann der Verkäufer das auf der Website bereitgestellte Onlineformular nutzen:
Alternativ kann der Verkäufer MEISSEN mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Post oder E-Mail, über seinen Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Erklärung ist zu richten an:
Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH
Kundenservice Porzellan-Verkauf
Talstraße 9
01662 Meißen
E-Mail: sell@meissen.com
Telefon: +49 3521 468 6631
Der Verkäufer kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Macht der Verkäufer von dieser Möglichkeit Gebrauch, wird MEISSEN ihm unverzüglich, zum Beispiel per E-Mail, eine Bestätigung über den Eingang des Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verkäufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
(4) Wenn der Verkäufer den Vertrag widerruft, sendet MEISSEN einen bereits eingesendeten Artikel unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei MEISSEN eingegangen ist, an den Verkäufer zurück. Dies gilt nicht, wenn vor Eingang des Widerrufs bereits ein Kaufvertrag über den Artikel mit einem Käufer zustande gekommen ist.
(5) Die Kosten der Rücksendung trägt MEISSEN, soweit der Widerruf nicht auf unrichtigen Angaben des Verkäufers, fehlender Echtheit, entgegenstehenden Rechten Dritter oder einem sonstigen vom Verkäufer zu vertretenden Grund beruht.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Verkäufer Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Meißen Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.